Praxis für Zweitmeinungsverfahren | Praxis

Praxis für Zweitmeinungsverfahren

 

Seit einiger Zeit bietet die kassenärztliche Vereinigung die Möglichkeit an, dass speziell zugelassene Ärzte Patienten bezüglich geplanter Operationen im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens beraten dürfen.

Zu diesen Ärzten gehört auch Dr. Schade.

Derzeit können Sie sich für folgende Operation eine fundierte 2. Meinung über die Krankenkasse einholen:

  • Schultergelenkarthroskopien (Schultergelenkspiegelungen)
  • Implantation von Knieendoprothesen
  • Eingriffe an der Wirbelsäule (dynamische und statische Stabilisierung)
  • Osteosynthese und Spondylodese
  • Knöcherne Druckentlastung ( Dekompression einer Wirbelkanalverengung
  • Facettenoperation
  • Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper (z.B. Skolioseoperation)
  • Entfernung von Bandscheibengewebe bei Bandscheibenvorfall (Exzision)
  • Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenprothese)

 

Sollten Sie vor der Wahl stehen, eine der oben genannten Operationen möglicherweise durchführen zu lassen, Fragen haben oder speziellen Klärungsbedarf, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Hinweis:

Bitte weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin, dass Sie eine Zweitmeinungsberatung wünschen und bringen alle Unterlagen direkt mit, die wir für eine aussagekräftige Beratung benötigen.